Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Urteil unter Einbeziehung des mangels Anfechtung unberührt gebliebenen Teiles lautet: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei S 3.733,15 brutto samt 4 % Zinsen seit 1.Juli 1994 bi…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.4.1980 bis 30.6.1994 als technischer Angestellter am Standort Linz beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Bei den im Jahre 1993 für den Bereich der eisen- und metallverarbeitenden Industrie, dem …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber bringt ua vor, daß es sich bei der Mitarbeiterbeteiligung sehr wohl um Entgelt handle. Der einzelne Dienstnehmer habe eine Ist-Gehaltserhöhung bekommen, die Entgelt darstelle, die er in der weiteren Folge dem Dienstgeber aufgrund der vereinbarten Öffnungsklausel zur Verfügung ge…