JudikaturJustizRS0108818

RS0108818 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Die Manuduktionspflicht des Gerichts hat sich im Rahmen des behaupteten Anspruchs zu bewegen. Nur in diesem Bereich ist auf die Vervollständigung des Sachvorbringens oder auch darauf zu dringen, dass das Begehren schlüssig gemacht werde.

Entscheidungen
30