Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit S 5.358,14 (darin enthalten S 893,02 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 125 des Grundbuches R*****, zu der auch das Grundstück Nr 435 LN gehört. Die Beklagten sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 470 desselben Grundbuches, zu der auch das Grundst…
Rechtliche Beurteilung Zur Ersitzung eines Rechts an einer fremden Sache, insbesondere auch einer Dienstbarkeit, ist gemäß § 1460 ABGB rechtmäßiger, redlicher und echter Rechtsbesitz erforderlich, der dadurch erworben wird, daß man ein (wirkliches oder angenommenes) Recht gegen jemand gebraucht und sich der Belastete füg…