JudikaturJustizRS0108627

RS0108627 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2018

In der Frage des Kausalitätszusammenhanges zwischen mangelhaften Prospektangaben und dem Anlageentschluss eines Anlegers ist ein Anscheinsbeweis nicht zulässig.

Entscheidungen
5