JudikaturJustizRS0108196

RS0108196 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. August 2012

Die Mitglieder eines Vereins haben ein Recht darauf, dass ihre Mitgliedschaftsrechte nicht verletzt werden. Geschieht dies, so begründet dies - ähnlich der positiven Vertragsverletzung - Schadenersatzpflichten des Vereins. Hier: Rechtswidriger Ausschluss eines Mitgliedes.

Entscheidungen
4