Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: Das Begehren, es werde mit Wirkung zwischen den Parteien festgestellt, dass der in der außerordentlichen Generalversammlung der Jagdgesellschaft K*****, am 15. 4. 2011 gefasst…
Text Entscheidungsgründe: Der beklagte Jagdverein erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet der Marktgemeinde B***** in Kärnten. Seine Statuten lauten in den für das Verfahren wesentlichen Punkten: § 2 Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet ist, bezweckt: Die Pa…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Der Beklagte macht geltend, das Berufungsgericht habe in seiner Entscheidung negiert, dass das gemeinschaftliche Zusammenwirken im Rahmen eines Vereins nur dann funktionieren könne, wenn sämtliche Vereinsmitglieder die durch Beitrittsvertrag übernommenen Rec…