JudikaturJustizRS0108170

RS0108170 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 2022

Nach den allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung trifft für die Verkürzung den "Verkürzten" die Beweislast; für den Ausschluss der laesio enormis trägt jedoch der "Verkürzende" die Beweislast.

Entscheidungen
7