Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.…
Text Begründung: Mit Beschluß vom 13.Februar 1990 (ON 125/II.Band), wurde die Obsorge für die beiden Minderjährigen, die beide österreichische Staatsbürgerinnen sind, den Eltern entzogen und der Großmutter mütterlicherseits übertragen; dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. In der Tagsatzung vom …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Vaters ist zulässig und auch berechtigt. a) Da der unterhaltspflichtige Vater augenscheinlich tschechischer Staatsangehöriger ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Prag hat, sind vorweg anstehende kollisionsrechtliche Fragen zu lösen. Maßgeblich ist dafür das Unterhaltsst…