Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen Punkt 2. des angefochtenen Beschlusses richtet, zurückgewiesen. Im übrigen wird dem Revisionsrekurs teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird in den Punkten 1. und 3. dahin abgeändert, daß - außer den bereits rechtskräftig abgewiesenen …
Text Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7.4.1995, 24 Cg 89/95m-4, berichtigt mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24.4.1995, 24 Cg 89/95m-6, wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Herstellung, Verlag un…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist insoweit gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, als er sich gegen die Bestätigung des Berichtigungsbeschlusses ON 131 richtet; im übrigen ist er teilweise berechtigt. Den bekämpften Beschlüssen liegen beim Vollzugsgericht eingebr…