JudikaturJustizRS0107447

RS0107447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2007

Eine bloße Angleichung der schriftlichen Ausfertigung an das verkündete Urteil analog §§ 447, 270 Abs 3 StPO kommt nach der auf Grund einer unrichtigen Urteilsausfertigung ergangenen Berufungsentscheidung nicht mehr in Betracht.

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