RS0107329 – OGH Rechtssatz
RS0107329 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Indizien für ein Wegerecht, die sich etwa aus der Lage, Geländeformation und Bewirtschaftung von Grundstücken ergeben, können den Anstoß für die Erkundungspflicht noch verstärken, selbst wenn sie nicht den Grad der Offenkundigkeit einer dienenden Funktion des erworbenen Grundstückes erreichen (vergleiche SZ 66/152) Ob eine Erkundigungspflicht besteht, ist eine Frage des Einzelfalls.