JudikaturJustizRS0107162

RS0107162 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2015

Zumindest im Fall des Kreditkaufs ist der einseitig erklärte Eigentumsvorbehalt nicht nur obligationswidrig, sondern prinzipiell auch sachenrechtlich wirkungslos (unter Eingehen auf die Lehrmeinungen von Aicher, Hoyer und Koziol/Welser).

Entscheidungen
5