JudikaturJustizRS0107070

RS0107070 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

§ 61 GBG 1955 behandelt nur die Zulässigkeit der Streitanmerkung bei Löschungsklage, regelt aber nicht die materiellrechtliche Frage, wann eine Klage auf Löschung einer ungültigen Eintragung gewährt wird. Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung aus dem Grunde der ursprünglichen Nichtigkeit oder durch nachträglichen Wegfall des Rechtstitels, auf dem sie beruht, vom Grundeigentümer angefochten wird. (Eintragung einer Konkurrenzklausel).

Entscheidungen
23