JudikaturJustizRS0106906

RS0106906 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 1998

Dem Fischereiberechtigten ist gegenüber einem Dritten, der am selben Fischwasser oder einem räumlich abgegrenzten Bereich desselben ein Fischereirecht behauptet, die negative Feststellungsklage an die Hand gegeben. Die Beweislastverteilung des § 523 ABGB letzter Satz ABGB, wonach der Beklagte sein Recht zum Eingriff, somit das Bestehen der Dienstbarkeit zu beweisen hat, gilt in analoger Anwendung dieser Bestimmung auch in einem solchen Fall. Demnach sind beide Streitteile mit dem Beweis für das aufrechte Bestehen ihres Fischereirechts belastet.

Entscheidungen
3