Spruch I. Die außerordentliche Revision der erstbeklagten Partei wird gemäß § 508a ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). II. Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es insgesamt zu lauten hat …
Text Entscheidungsgründe: [1] Einzige Komplementärin der Klägerin ist die T* Gesellschaft m.b.H. (T* GmbH), einzige Kommanditistin war bis 14. 1. 2014 die (im Juni 2012 in D*gesellschaft mbH umfirmierte) B*gesellschaft mbH (E* GmbH), die ihrerseits Alleingesellschafterin der T* GmbH war. Der Zweitbekla…
Rechtliche Beurteilung [13] I. Die außerordentliche Revision der Erstbeklagten ist unzulässig: [14] 1.1. Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung sind, wenn bei einer Kommanditgesellschaft kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, die Vorschriften über das Verbot der Einlagenrückgewähr g…