JudikaturJustizRS0106371

RS0106371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2024

Nicht revisible Verfahrensmängel wie behauptete Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Berufungsgericht als solche verneint worden sind, können auch nicht mit einer Grundsatzrevision geltend gemacht werden.

Entscheidungen
86