JudikaturJustizRS0106351

RS0106351 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2014

Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern stehen der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen. Der Begründung von Wohnungseigentum ist als Sonderform der Naturalteilung dann der Vorrang einzuräumen, wenn sie möglich und tunlich ist. Es kann auch gemeinsames Wohnungseigentum für Ehegatten (§ 9 WEG) begründet werden.

Entscheidungen
13