Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 499,39 EUR (darin 83,23 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der sich ein Haus befindet. Für die Beklagte, die Cousine der Klägerin, ist auf dieser Liegenschaft bezüglich der „Wohnung über dem Stall und dem Schuppen bestehend aus Zimmer, Küche, Kabinett" ei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. 1. Die Klägerin macht geltend, ein Wohnrecht werde regelmäßig zur Sicherung des Wohnbedürfnisses des Berechtigten, meist zur Versorgung von Angehörigen, eingeräumt und setze schon begrifflich eine Verwendung zu Wohnzwecken voraus…