Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.871,04 (darin S 811,84 an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gerhard K*****, der ein Hotel betreibt, ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** M*****, bestehend ua aus dem Grundstück Nr 913 Baufläche mit einem Gästeparkplatz. Der Beklagte ist (wie auch seine Tochter Gertraud D*****) Hälfteeigentümer der angrenzenden Liegen…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das zweitinstanzliche Urteil erhobene außerordentliche Revision der beklagten Partei ist zwar zulässig, weil eine gefestigte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage, ob eine Dachschneelawinenservitut durch Ersitzung begründet werden und eine solche bei Änderung der Benützung d…