JudikaturJustizRS0105767

RS0105767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Die Begründung einer Dachschneelawinenservitut durch Ersitzung ist infolge des Umstandes, dass der Abgang von Dachlawinen keine erkennbare Rechtsausübung darstellt, grundsätzlich zu verneinen.

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