Spruch Dem Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 1.063,63 = S 14.635,80 (darin EUR 177,27 = S 2.439,30 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die am 11. 12. 1886 verstorbene Johanna P***** setzte in ihrem Testament die "Bezirksgemeinde des***** Gemeindebezirkes in Wien*****" zu ihrem Universalerben mit der Bestimmung ein, "dass die Zinsen dieses Erbvermögens ausschließlich zu wohltätigen Zwecken verwendet werden, und zwar nach…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs mit der Begründung für zulässig erk…