JudikaturJustizRS0105709

RS0105709 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2002

Im Fall der Benützung eines Weges durch die Allgemeinheit ist neben der Geltendmachung der Ersitzung eines Wegerechtes seitens der Gemeinde für das Auftreten eines durch einen Kurator vertretenen selbständigen Personenkreises "Jedermann" kein Raum.

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