Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben; der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rekurses an den Obersten Gerichtshof sind weitere Kosten des Rekursverfahrens.…
Text Begründung: Die Liegenschaft EZ 71 Grundbuch ***** wurde dem Bestbieter Klaus K***** um das Meistbot von S 5,800.000,-- mit Beschluß vom 17.8.1994 unter dem Vorbehalt des § 19 Abs 1 TirGVG zugeschlagen. Die Bezirkshauptmannschaft Lienz als Grundverkehrsbehörde versagte mit Bescheid vom 18.11.1994…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Verpflichteten gegen diesen Beschluß ist berechtigt. Auf die einstweilige Verwaltung der zur Versteigerung gelangten, dem Ersteher noch nicht übergebenen Liegenschaft (§ 158 EO) sind die Vorschriften über die Zwangsverwaltung (§§ 97 bis 132 EO) mit den in § 159 EO normierten Abweich…