JudikaturJustizRS0105304

RS0105304 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. August 2021

Die Streitanhängigkeit über das geänderte Begehren tritt schon vor dem Vortrag der schriftlich angezeigten Klageänderung mit der Zustellung des Schriftsatzes an den Beklagten ein, ebenso die Unterbrechungswirkung für die Verjährungsfrist.

Entscheidungen
4