Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei ist schuldig, der verpflichteten Partei die mit 2.513,52 EUR bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin 418,92 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Begründung: Die betreibende Partei beantragte, die Verfügung Zahlungsaufforderung des Gerichts von Mantua Nr 3758/90 Rep Nr 1312 vom 20. Juni 2000 für vollstreckbar zu erklären und ihr die zwangsweise Pfandrechtsbegründung sowie die Pfändung des von der Verpflichteten betriebenen Gewerbes zur Here…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist aus den vom Rekursgericht angeführten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. Auch im Exekutionsverfahren trifft den jeweiligen Antragsteller die Behauptungslast, es herrscht reiner "Parteibetrieb" (Heller/Berger/Stix, EO4 I 625; Jakusch in Angst, EO,…