JudikaturJustizRS0105081

RS0105081 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2012

Im Exekutionsverfahren darf auch nach der EO-Novelle 1995 ein Verbesserungsauftrag dann nicht erteilt werden, wenn sich der Rang des Befriedigungsrechtes nach dem Zeitpunkt des Einlangens des Exekutionsantrages bei Gericht richtet.

Entscheidungen
8