JudikaturJustizRS0105021

RS0105021 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 1940

RG 14.3.1940, VIII 11/40

Fruchtniessung an einer verzinslichen Forderung aus einem Wertpapier wird durch Übergabe des Papiers in den Mitbesitz des Fruchtniessers bestellt. Dies geschieht durch Begründung einer gemeinsamen Gewahrsame oder Übergabe des Papiers an einen gemeinsamen Verwalter oder Anweisung des bereits bestellten Verwalters, das Wertpapier von nun an auch für den Fruchtniesser zu verwahren.

Veröff: DREvBl 1940/202

Entscheidung
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