Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, zu der ua die Grundstücke (GSt) 834 und 1089 Weg gehören; der beklagte Landwirt ist Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft u.a. mit den GSt 549/5 und 549/6 je Wiese. Der Beklagte nutzte sein GSt 549/5 als Weide. Das GSt 549/…
Rechtliche Beurteilung Der Rekursgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens - unrichtige Anwendung des § 496 Abs 3 ZPO - liegt, wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat, nicht vor. Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung SZ 59/134 zum Anwendungsbereich des § 496 Abs 3 ZPO eingehend Stellung genommen. Von di…