Text Begründung: Die – mittlerweile volljährige – Klägerin begehrte die Feststellung ihres Wohnungsgebrauchsrechts an Eigentumswohnungen des Beklagten sowie die Unterlassung sämtlicher Störungen insbesondere durch deren Betreten. Ihr Feststellungsbegehren bewertete sie mit 35.000 EUR, ihr Unterlassungsbe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. 1. Gemäß § 45 JN sind seit der ZVN 1983 nach Eintritt der Streitanhängigkeit getroffene Entscheidungen, mit denen ein Gericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht, nicht anfechtbar; solche, mit denen es seine sachliche Unzuständigkeit ausspricht, nur dann,…