Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Antragstellerin ist schuldig, dem Antragsgegner binnen 14 Tagen die mit 920,69 EUR (darin 153,45 EUR USt) bestimmten Kosten des Rechtsmit…
Text Begründung: Die Antragstellerin befindet sich seit 11. 4. 2011 in einem wachkomatösen Zustand, wobei eine Remission nicht zu erwarten ist. Der seit 2003 mit ihr verheiratete Antragsgegner hatte deswegen im Mai 2014 beim Erstgericht als zuständigem Bezirksgericht zu 25 C 15/14x die auf § 51 EheG gest…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene Revisionsrekurs des Antragsgegners ist zulässig und auch berechtigt. 1. Der Antragsgegner führt darin aus, es müsse zwischen der Frage der Vertretung bei Bildung des Scheidungswillens selbst und „den Wirkungen einer Zustellung des Beschlusses“ über die Ehescheid…