JudikaturJustizRS0100843

RS0100843 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2022

Die Zurückführung der in die Fragen aufgenommenen gesetzlichen Merkmale auf den ihnen zu Grunde liegenden Sachverhalt fällt überhaupt nicht in den Rahmen der nach dem § 345 Z 8 StPO anfechtbaren Rechtsbelehrung, sondern ist nur Sache der nach dem § 323 Abs 2 StPO abzuhaltenden Besprechung, deren Inhalt keinen aktenmäßigen Niederschlag findet und einer Bekämpfung mit Nichtigkeitsbeschwerde entzogen ist.

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