JudikaturJustizRS0100788

RS0100788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2023

Bei Stellung von Eventualfragen ist analog zu § 312 Abs StPO vorzugehen, somit für jede der zusammentreffenden, nicht aber ineinander aufgehenden strafbaren Handlungen eine gesonderte Schuldfrage zu stellen.

Entscheidungen
7