JudikaturJustizRS0100686

RS0100686 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2023

In die Frage ist neben den gesetzlichen Merkmalen auch ein gewisses Maß von konkreten Tatsachen aufzunehmen, damit der mit den Worten des Gesetzes bloß abstrakt dargestellten Tat das Gepräge eines individuellen Vorganges verliehen wird (Individualisierung, Konkretisierung).

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