Spruch Das Urteil des Kreisgerichts Leoben als Berufungsgerichts vom 18. Mai 1989, 17 Bl 28/89, verletzt die §§ 49 Abs. 2, Z. 3, 447 Abs. 1, 465 Abs. 3, 470 Z. 1 StPO. Dieses Urteil wird aufgehoben und es wird gemäß §§ 292, 288 Abs. 2 Z. 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Die Berufung des Subsidiarankläge…
Text Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichts Rottenmann vom 31. August 1988, GZ. U 19/88-19, wurde der am 24.Mai 1961 geborene Angeklagte Thomas S*** von der gemäß § 449 StPO erhobenen Subsidiaranklage, er habe am 4.Jänner 1988 auf dem Flugplatz Trieben als Tandem-Springer (Fallschirmspringer) seinen…
Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Berufungsgerichts steht mit dem Gesetz nicht im Einklang. Die Rechtsstellung des Subsidiaranklägers im Strafprozeß ist im V. Hauptstück der Strafprozeßordnung geregelt (§§ 48 ff. StPO). Seine Rechtsmittelbefugnis gegen Urteile der Strafgerichte ergibt sich aus der - ausdrücklich als E…