JudikaturJustizRS0099894

RS0099894 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2024

Eine gegen den Ausspruch über die Schuld ausgeführte Berufung wird (arg e contr § 283 Abs 1 StPO) gemäß §§ 294 Abs 4, 296 Abs 2 StPO bereits in nicht öffentlicher Sitzung zurückgewiesen.

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