Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in Ansehung der Angeklagten Christine R***** aufgehoben und im Umfang der Aufhebung eine neue Hauptverhandlung vor dem Erstgericht angeordnet. Mit ihrer Berufung wird die Angeklagte auf diese E…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuld- und Freisprüche anderer Angeklagter enthält, wurde Christine R***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie vom 7.September bis 16.Dezember 1994 in Wien als Bedienstete der …
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Schuldspruch aus den Gründen der Z 5, 5 a, 9 lit a und 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten kommt Berechtigung zu: Auch nach dem Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes ist die durch unbefugte Weitergabe personen- bezogener Daten bewirkte Verletzu…