Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und es wird das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch des Angeklagten Peter P* laut den Punkten A/I/19 (vollendeter Betrug), A/II/2 4 (versuchter Betrug), B/2 (betrügerische Krida), C/1 (Untreue), F (versuch…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde der Angeklagte Peter P* des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB (A), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach den §§ 156 Abs 1 und Abs 2,…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte Peter P* bekämpft diese Teile seines Schuldspruchs mit einer auf die Gründe der Z 5, 5 a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, den Strafausspruch ficht er mit Berufung an. I. Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt in folgenden Punkten Berechtigung zu: 1. Zum Be…