JudikaturJustizRS0098344

RS0098344 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2005

Für die Zulässigkeit einer Verlesung infolge Einverständnisses der Parteien ist es gleichgültig, ob der Zeuge die Aussage berechtigt oder unberechtigt verweigert hat.

Entscheidungen
7