Spruch Der Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. August 1985, GZ 9 c E Vr 8.742/85-5, mit welchem dem Privatankläger Heinz K*** ein Verfahrenshelfer "bestellt" wurde, verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 41 Abs. 2 StPO. Der genannte Beschluß wird aufgehoben, und es wird der Antra…
Text Gründe: Heinz K*** brachte am 11.7.1985 beim Bezirksgericht Liezen einen als "Antrag" wie auch als "Anzeige" bezeichneten Schriftsatz ein, in welchem er unter Bezugnahme auf einen in der Ausgabe der "Kronen-Zeitung" ("Steirerkrone") vom 9.7.1975 veröffentlichten Zeitungsartikel gegen Werner H***, s…
Rechtliche Beurteilung Da im vorliegenden Fall im Hinblick auf das bereits zweimalige gerichtliche Einschreiten des zu Unrecht beigegebenen Verfahrenshelfers für den Privatankläger und Antragsteller (ON 8 und 21) im Falle eines für die Beschuldigten ungünstigen Verfahrensausganges eine Verpflichtung derselben zu aus der V…