StPO
Gliederung
1. Teil Allgemeines und Grundsätze des Verfahrens
2. Hauptstück Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Rechtsschutzbeauftragter
4. Abschnitt Ausschließung und Befangenheit
§ 46 Ausschließung von Geschworenen, Schöffen und Protokollführern
Für die Ausschließung und Ablehnung von Geschworenen und Schöffen sind die Bestimmungen über Richter sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass über die Ablehnung der Vorsitzende des Geschworenen- oder Schöffengerichts zu entscheiden hat. Für Protokollführer gelten die Ausschließungsgründe des § 43 Abs. 1; über ihre Ablehnung entscheidet der Richter oder der Vorsitzende des jeweiligen Senates.
§ 46 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 46 Ausschließung von Geschworenen, Schöffen und Protokollführern
…§ 46. Für die Ausschließung und Ablehnung von Geschworenen und Schöffen sind die Bestimmungen über Richter sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass über die Ablehnung der Vorsitzende…
§ 89 Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht
…verweisen, wenn 1. das Erstgericht örtlich oder sachlich unzuständig oder nicht gehörig besetzt war oder wenn ein gesetzlich ausgeschlossener Richter ( §§ 43 und 46 ) den Beschluss gefasst hat, 2. das Erstgericht zu Unrecht seine Unzuständigkeit ausgesprochen hat, 3. das Erstgericht die Anträge nicht erledigt oder zur Entscheidung in der…
§ 345
…war, wenn nicht alle Richter und Geschworenen der ganzen Verhandlung beigewohnt haben oder wenn sich ein ausgeschlossener Richter oder Geschworener ( §§ 43 und 46 ) an der Verhandlung beteiligt hat; als nicht gehörig besetzt gilt die Geschworenenbank auch dann, wenn in einer Jugendstrafsache nicht Geschworene für Jugendstrafsachen oder nicht mindestens…
§ 281
…das Schöffengericht nicht gehörig besetzt war, wenn nicht alle Richter der ganzen Verhandlung beiwohnten oder wenn sich ein ausgeschlossener Richter ( §§ 43 und 46 ) an der Entscheidung beteiligte; es sei denn, daß der die Nichtigkeit begründende Tatumstand dem Beschwerdeführer noch vor oder während der Hauptverhandlung bekannt und von ihm…
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