Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen (Teilfreisprüche II) unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen der Angeklagten Johann H***** (I 1) und Lorenz P***** (I 2) wegen des Verbrechens der versuchten Geldfälschung nach den §§ 15, 232 Abs. 1 StG…
Text Gründe: Der ***** 1945 geborene Kaufmann Johann H***** und der ***** 1937 geborene, gleichfalls als Kaufmann berufstätige deutsche Staatsbürger Lorenz P***** wurden des Verbrechens der versuchten Geldfälschung nach §§ 15, 232 Abs. 1 StGB, Johann H***** als Beteiligter nach § 12 (zu ergänzen: zweiter…
Rechtliche Beurteilung Den Nichtigkeitsbeschwerden kommt teilweise, nämlich insoweit Berechtigung zu, als sie unter dem Gesichtspunkt absoluter Versuchsuntauglichkeit die erstgerichtliche Tatbeurteilung als Verbrechen der versuchten Geldfälschung im wesentlichen mit der Begründung bekämpfen, die (dem betrügerischen Vorhab…