§ 167 Definitionen
§ 167 Definitionen — StPO
§ 167 Definitionen — StPO
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2008
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40050626
Zuletzt nach Updates gesucht am
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. „Personenfahndung“ jede Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthaltes einer Person und zur Festnahme des Beschuldigten auf Grund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft,
2. „Sachenfahndung“ jede Maßnahme zur Feststellung des Verbleibes einer Sache und zu ihrer Sicherstellung.