JudikaturJustizRS0097545

RS0097545 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2022

Gegenstand einer Zeugenaussage sind nur sinnliche Wahrnehmungen des Zeugen über Tatsachen; die Wiedergabe des subjektiven Eindrucks eines Zeugen fällt nicht in den Rahmen seines gerichtlichen Zeugnisses.

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78