Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.977,75 EUR (darin enthalten 329,63 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwo…
Text Begründung: In der vorbereitenden Tagsatzung vom 10. 4. 2014 schlossen die Parteien einen bedingten Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Zahlung des mit der zugrunde liegenden Wechselklage geltend gemachten Betrags samt Zinsen und Kosten verpflichtete. Nach Pkt 3 des Vergleichs sollte dieser wirk…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil sich die Entscheidung des Rekursgerichts als korrekturbedürftig erweist. Der Revisionsrekurs ist dementsprechend auch berechtigt. 1. Vorweg wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsmittel im vorliegenden Fall nicht (absolut) unzulässig ist. § 84 Abs 1 Satz 2 und…