BundesrechtVerordnungenAsylgesetz-Durchführungsverordnung 2005§ 9

§ 9Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005

Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 sind nach dem Muster der Anlage F in Form einer Vignette auszustellen.

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