§ 9 Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005
§ 9 Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 — AsylG-DV 2005
§ 9 Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 — AsylG-DV 2005
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 448/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 492/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2014
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40160346
Zuletzt nach Updates gesucht am
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 sind nach dem Muster der Anlage F in Form einer Vignette auszustellen.