Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Gemäß § 390a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen (auch rechtskräftige Schuldsprüche weiterer Angeklagter und Teilfreisprüche enthaltenden) Urteil wurden Franz W***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten, die sich auf § 281 Abs 1 Z 4, 5a, 9a und 10 (W*****), Z 4, 5 und 5a (B*****) und Z 5a (N*****) stützen, sind nicht im Recht. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten W*****: Die die Abweisung eines Beweisantrags des Mitangeklagten B…