Spruch In der Strafsache 36 Vr 1655/86 des Landesgerichts Innsbruck gegen Alfred R*** wegen §§ 159 Abs. 1 Z. 1, 161 StGB. verletzen die Verfügungen des Einzelrichters vom 23.Juli 1986 und 8. Oktober 1986, den Beschuldigten zu den Hauptverhandlungen am 7. Oktober 1986 und am 16.Dezember 1986 vorführen zu la…
Text Gründe: Im Strafverfahren AZ. 36 Vr 1655/86 des Landesgerichts Innsbruck stellte die Staatsanwaltschaft am 5.Juni 1986 gegen den am 1. Februar 1935 geborenen, beschäftigungslosen und in Wien wohnhaften Alfred R*** den Strafantrag wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs. 1 Z. 1, 1…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 221 Abs. 1 StPO. ist der Tag der Hauptverhandlung dem Angeklagten bekanntzugeben, wobei die Vorladung des Angeklagten die Androhung zu enthalten hat, daß er im Fall seines Ausbleibens zu gewärtigen habe, daß je nach den Umständen entweder die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit vorgenomme…