Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Walter B wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, daß der genannte Angeklagte die Diebstähle durch Einbruch in der Absicht begangen habe, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortla…
Text Gründe: Der am 2.Februar 1951 geborene, zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangene Helmut A und der am 10.Juli 1955 geborene Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen Walter B wurden des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. 2, …
Rechtliche Beurteilung Diese Argumente treffen indes, wie das Schöffengericht sohin selbst zum Ausdruck bringt, auf B, der einer Arbeit nachging und übrigens nur an drei Diebstählen beteiligt war, nicht voll zu. Zwar stünde dies einer gewerbsmäßigen Tatbegehung auch durch ihn an sich nicht entgegen, für die ja unter Umstä…