JudikaturJustizRS0097061

RS0097061 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 2020

Die Äußerung zur Stellungnahme der Generalprokuratur bietet keine Grundlage für eine (prozessual beachtliche) Nachholung eines in der Nichtigkeitsbeschwerde unterlassenen Vorbringens.

Entscheidungen
25