Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht für Strafsachen Wien verwiesen. Mit seiner Berufung wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Ernst S***** des Verbrechens der Bestechlichkeit nach § 304 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 11. November 2010 in Brüssel und am 3. Dezember 2010 in London als Mitglied des Europäischen Parlaments, sohin als Amtsträger, …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5, 5a, 9 lit a, 10 und 11 des § 281 Abs 1 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht im Recht. Die Kritik der Mängelrüge (Z 5 dritter und vierter Fall) an der Urteilsannahme, wonach sich die Forderung des Angeklagten auf zumindest 100.000 Euro, günstigstenfalls aber 400.000 E…