Spruch Der Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 9. März 1999, AZ 7 Bs 90/99 (GZ 37 Vr 1232/91-2666 des Landesgerichtes Innsbruck), verletzt § 1 StAG, § 41 Abs 1 GebAG. Dieser Beschluß wird aufgehoben und dem Oberlandesgericht Innsbruck die neuerliche Entscheidung über die Beschwerde aufgetrage…
Text Gründe: Im Verfahren AZ 37 Vr 1232/91 des Landesgerichtes Innsbruck bestimmte der Vorsitzende des Schöffengerichtes mit Beschluß vom 12. Jänner 1999 die Gebühren des Sachverständigen Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Johann G***** mit 13.913 S. Ein Mehrbegehren wurde abgewiesen (ON 2647 des Vr-Aktes). D…
Rechtliche Beurteilung Die Befugnis, ein Rechtsmittel zu erheben, wird grundsätzlich vom Gesetz eingeräumt. Für den Bereich des Gebührenanspruchsgesetzes sind Beschlüsse, mit denen eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, gemäß § 40 Abs 1 Z 2 leg cit unter anderem dem Staatsanwalt zuzustellen, dem dagegen nach § 41 Abs…