Spruch Der Beschwerde des Angeklagten Ismail Ö***** wird nicht Folge gegeben. Über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Selcuk T*****, die Berufungen beider Angeklagter und die Beschwerde des Angeklagten Selcuk T***** (§ 498 Abs 3 StPO) wird bei einem Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung entschie…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Selcuk T***** und Ismail Ö***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A/I), der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142, 143 zweiter Fall StGB (A/II) un…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Angeklagten Ismail Ö***** erhobenen Beschwerde, in der unter Berufung auf § 43a StPO ein neuer Beginn der Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides über die Verteidigerbestellung (am 27. Juli 2007) behauptet wird, kommt keine Berechtigung zu: Vorauszuschicken …