JudikaturJustizRS0096205

RS0096205 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juli 2020

Voraussetzung für die Einrechnung der Tage des Postenlaufes in die Rechtsmittelfrist ist, dass die Rechtsmittelerklärung an das zuständige Gericht aufgegeben wurde.

Entscheidungen
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