JudikaturJustizRS0096136

RS0096136 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Die unrichtige Rechtsbelehrung über die Dauer gesetzlicher Fristen vermag nicht den Ablauf dieser Fristen zu hindern. Es besteht jedoch kein Hindernis, in derartigen Fällen durch Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes Abhilfe zu schaffen (unrichtig StPO-Form 143).

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