RS0096111 – OGH Rechtssatz
RS0096111 – OGH Rechtssatz
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Die Aufhebung eines rechtskräftigen Zuspruches an einen Privatbeteiligten im angefochtenen Urteil muß in einem Erkenntnis nach dem § 292 StPO jedenfalls dann unterbleiben, wenn die Aufhebung einem Mitverurteilten zum Nachteil gereichen könnte.